Sprachkenntnisse – Wie gut müssen Sie sein

Sprachkenntnisse - Wie gut müssen Sie seinFremdsprachenkenntnisse werden heute von nahezu jedem Bewerber gefordert. Besonders wichtig sind Englischkenntnisse, die nach einer Untersuchung von RichtigBewerben.de in 55% aller Stellenanzeigen explizit genannt werden.

„Englischkenntnisse fließend in Wort und Schrift“; „Gute Spanisch-Kenntnisse wünschenswert“; „Verhandlungssicheres Französisch zwingend erforderlich“ – solche und andere Forderungen und Formulierungen finden sich häufig in den Stellenanzeigen global agierender Unternehmen.

Was genau verbirgt sich dahinter, und wie lassen sich eigene Fremdsprachen-Kenntnisse realistisch und nachvollziehbar bewerten?

Gängige Einstufung der Sprachkenntnisse

Folgende Einstufungen haben sich in den Bewerbungsverfahren, vor allem hinsichtlich der Vorstellungsgespräche etabliert:

  • Grundkenntnisse
    Wenn Sie lediglich Grund- oder Basiskenntnisse aufweisen können, kommt es wieder auf die Formulierung in der Stellenanzeige oder auch auf die Standorte des potenziellen Arbeitgebers an. Befindet sich eine Niederlassung in Frankreich, ist es durchaus sinnvoll, die Grundkenntnisse der französischen Sprache im Lebenslauf anzugeben. Sonst können Sie auf die Erwähnung verzichten.
  • Erweiterte Grundkenntnisse
    Diese Formulierung sagt aus, dass Sie sich in der fremden Sprache irgendwie verständlich machen können. Sie können nach dem Weg fragen, etwas zu essen bestellen oder ähnliches. Für eine lockere Unterhaltung reicht es allerdings noch nicht, da sowohl der Wortschatz noch nicht ausreichend groß ist und evtl. auch grammatikalische Routine fehlt.
  • Konversationssicher
    Wenn Sie in der Lage sind, sich im Alltag sicher auszudrücken, allerdings in der schriftlichen Kommunikation noch Schwächen und Unsicherheiten haben, liegen Sie mit der Formulierung „konversationssicher“ richtig.
  • Fließend
    Sie können sich problemlos verständigen – sowohl mündlich als auch schriftlich -, ohne im Gedächtnis nach Vokabeln, Ausdrücken und grammatikalischen Regeln graben zu müssen. Unterhaltung und auch geschäftlich basierte Gespräche gehen Ihnen locker von der Hand, Sie können Geschäftsbriefe formulieren und Notizen für Protokolle machen. In Verhandlungen oder ähnlichen Situationen fehlen Ihnen jedoch noch typische Ausdrücke und/oder spezielle Vokabeln.
  • Verhandlungssicher
    Sie beherrschen das Fachvokabular der Branche und des Geschäftsgebietes, können komplexe Themen erfassen und verfolgen und sind außerdem in der Lage, feine Abstufungen in der Fachsprache, insbesondere bei mündlichen Verhandlungen, wahrzunehmen und entsprechend zu deuten. Ihre Fremdsprachenkenntnisse kommen denen eines Native Speakers schon sehr nahe.
  • Muttersprache
    Sind Sie mit der entsprechenden Fremdsprache aufgewachsen, können Sie diese als Muttersprache angeben – in jedem anderen Fall ist diese Behauptung unwahr.

Einstufung nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)

Eine andere Möglichkeit, Ihre Fremdsprachenkenntnisse klar einzustufen, bietet der GER, der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen. Demzufolge gibt es die Kategorien:

  • A1 / A2 für die „elementare Verwendung der Sprache“
  • B1 / B2 für die „selbstständige Verwendung der Sprache“
  • C1 / C2 für die „kompetente Verwendung der Sprache“

Kostenlose Einstufungstests finden Sie auf den Internetseiten zahlreicher renommierter Sprachschulen. Sie sind gestaltet als Multiple Choice- oder Lückentests und geben ein recht klares Bild darüber, auf welchem Level sich Ihr Know-how befindet.

 

Was im Lebenslauf angeben?

Denken Sie bei Ihrer Bewerbung und Ihren Angaben im Lebenslauf daran, dass auch hier ehrlich am längsten währt. Stellen Sie Ihre Sprachkenntnisse nicht besser dar als sie tatsächlich sind. Nicht selten wird das Vorstellungsgespräch in der verlangten Fremdsprache geführt, um Ihre Kenntnisse beurteilen zu können.