Übernahme der Reise- und Fahrtkosten

Übernahme fahrtkosten BewerbungsgesprächGrundsätzlich ist ein Unternehmen zur Rückerstattung der Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten gesetzlich verpflichtet, sofern es den Kandidaten für ein Gespräch eingeladen hat und eine Übernahme der Kosten nicht im Vorhinein eindeutig ausgeschlossen wurden. Diese Regelungen sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nachzulesen. Erscheint ein Bewerber allerdings unangekündigt und nicht auf Einladung, hat er keinen Anspruch auf Reisekostenerstattung.

Welche Kosten werden übernommen?

Viele Unternehmen haben feste Regelungen, welche Kosten übernommen werden. Dazu gehören im Allgemeinen Bahntickets der 2. Klasse, bzw. die Erstattung von 0,30 €/km bei Anreise mit dem eigenen Fahrzeug. Flugtickets sowie Taxifahrten sind nicht eindeutig geregelt, hier kommt es auf das Unternehmen und die Höhe der Gesamtkosten an.

Oftmals sind Flüge sogar günstiger als Bahntickets, in diesen Fällen stehen die Chancen auf Rückerstattung gut. Taxifahrten werden eher erstattet, wenn das Unternehmen selbst auf die Möglichkeit dieser Anreise im Vorfeld hingewiesen hatte. Diese Fälle sollten aber bereits vor dem Gespräch abgesprochen werden und nicht erst beim Vorstellungsgespräch. Damit werden Überraschungen für beide Seiten ausgeschlossen und klare Regelungen getroffen.

Wer trägt Übernachtungskosten?

Übernachtungskosten für Hotelzimmer werden nur übernommen, wenn sie tatsächlich notwendig waren. Wer sich ein Hotelzimmer nimmt, um noch ein wenig Sightseeing zu betreiben, wird die Kosten dafür nicht erstattet bekommen. Bei mehrtägigen Bewerbungsverfahren werden die Hotelkosten aber generell übernommen.

Auf die Kosten selbst ansprechen?

Wenn das Unternehmen nicht bereits bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch die Reisekosten anspricht, tun Sie das ruhig selbst. Viele Unternehmen versuchen, diese Kosten auf die Bewerber umzulegen, zeigen Sie also, dass Sie sich auskennen, und sprechen Sie freundlich, aber bestimmt, die Rückerstattungsregelungen an.