Jobwechsel

bewerbungsschreiben JobwechselWenn Sie sich aus ungekündigter Stellung heraus auf einen Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen bewerben möchten,sollten Sie gewisse Spielregeln und Tipps beherzigen.

Prüfen Sie Ihren Marktwert

Wenn Sie bereits länger für Ihren Arbeitgeber tätig sind, ist es sinnvoll, Ihren aktuellen Marktwert zu prüfen, bevor Sie sich bewerben. Listen Sie Ihre Stärken und Kenntnisse auf und gleichen Sie sie mit den Anforderungen ab, die in Stellenanzeigen genannt sind. Berücksichtigen Sie dabei auch Branche, Region, Unternehmensgröße. Auch ein Gehalts-Check auf einschlägigen Webseiten kann Ihnen bei der Frage nach dem zukünftigen Verdienst weiterhelfen.

Kündigungsfrist und Einstellungstermin

Nennen Sie in Ihrer Bewerbung unaufgefordert Ihren frühestmöglichen Einstellungstermin und/oder Ihre vertragliche Kündigungsfrist. Sie helfen damit Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber bei der zeitlichen Planung. Bevor Sie kündigen, lassen Sie sich unbedingt schriftlich bestätigen, dass Sie zum vereinbarten Termin eingestellt werden. Noch sicherer wäre natürlich der unterschriebene Vertrag. Sollten Sie die Möglichkeit haben, Ihre jetzige Firma früher zu verlassen, achten Sie auf eine entsprechende Klausel in Ihrem neuen Vertrag, beispielsweise: „Vertragsbeginn: 01.04.20xx; ggf. früher“.

Konkurrenzklausel

„Frau M. verpflichtet sich, für den Zeitraum von 24 Monaten nach Vertragsende kein Anstellungsverhältnis mit einem anderen Unternehmen oder einzelnen Person einzugehen, die sich mit der Firma Mustermann AG in Wettbewerb befindet.“

Solche Klauseln sind nicht selten – und sie sind laut Arbeitsrecht zulässig. Der Arbeitgeber will damit vermeiden, dass der abtrünnige Arbeitnehmer mitsamt seinem Know-how und ggf. auch Kunden in die neue Firma abwandert und somit einen finanziellen Schaden verursacht. Dennoch sollten Sie die Konkurrenzklausel in Ihrem Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen. Ist die Formulierung nicht eindeutig die Frist von maximal zwei Jahren überschritten, können Sie sich dagegen wehren.

Loyalität

Auch wenn Sie Ihren bisherigen Arbeitgeber frohgemut verlassen, sollten Sie sich im Nachhinein als loyaler Mitarbeiter zeigen. Verzichten Sie auf eine persönliche „Abrechnung“, schließen Sie laufende Vorgänge ab und arbeiten Sie Ihren Nachfolger sorgfältig ein. Sie müssen keine rauschende Abschiedsfeier geben, aber bedanken Sie sich persönlich bei den Kollegen und Vorgesetzten, denen Dank gebührt, und verabschieden Sie sich in einem Stil, dass einem späteren Wiedersehen auf neutraler Ebene nichts entgegensteht. In einer Arbeitswelt, die sich global immer rasanter vernetzt, sind zukünftige berufliche Kontakte mit ehemaligen Vorgesetzten und Kollegen doch recht wahrscheinlich.

Das Thema Loyalität steht bereits im persönlichen Gespräch auf dem Prüfstand. Auf die Frage, warum Sie Ihren Arbeitgeber wechseln wollen, sollten Sie sich niemals zu negativen Äußerungen hinreißen lassen. Seien Sie so ehrlich wie möglich, aber fügen Sie niemandem einen Schaden zu.