Im Jahr 2002 haben die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen, dass eine einheitliche Vorlage für Bewerbungen innerhalb der EU, die sog. Europass-Dokumente, akzeptiert wird.
Diese Dokumenten-Sammlung beinhaltet den europäischen Lebenslauf, Europass-Sprachenpass, Europass-Mobilitätsnachweis, Europass-Zeugniserläuterung und das Europass-Diplomasupplement.
Mit diesen Dokumenten sollen europäische Bewerber einfacher miteinander verglichen werden und die Bewerbung für ein Praktikum, Arbeitsplatz usw. innerhalb der Europäischen Union vereinfacht werden.
Formulare
Teilweise können diese Vorlagen selber ausgefüllt werden, teilweise müssen diese von Bildungseinrichtungen ausgestellt werden. Die Formulare werden von der Europäischen Kommission bereitgestellt.
Der EU-Lebenslauf
Der Lebenslauf wird vom Bewerber selber ausgefüllt. Gefragt sind hier die Darstellungen von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen.
Der EU-Sprachenpass
In diesem Dokument kann der Bewerber seine Sprachenkenntnisse selber einschätzen. Es wird angegeben wo man die verschiedenen Sprachen erlernt hat und benotet seine Sprachfähigkeiten im Verstehen, Sprechen und Schreiben.
Der EU-Mobilitätsnachweis
Hier werden die erlernten Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen dargelegt, die der Bewerber im europäischen Ausland erworben hat beispielsweise durch ein Auslandspraktikum, Auslandssemester oder durch eine freiwillige Tätigkeit für bzw. in einer gemeinnützigen Einrichtung.
Jeder hat den Anspruch auf die Ausstellung eines EU- Mobilitätsnachweises, sofern dieser innerhalb der EU unterwegs ist um zu lernen oder Arbeitserfahrungen zu sammeln. Diese Vorlage wird für gewöhnlich von der Organisation ausgefüllt, die den Bewerber ins Ausland geschickt hat.
An dieser Mobilität sind jeweils zwei Partnerorganisationen involviert. Die eine aus dem Herkunftsland und die andere aus dem Gastland. Diese Partner sind häufig Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Schulen und Nichtregierungsorganisationen.
Die Europass-Zeugniserläuterung
Wer bereits innerhalb der EU gearbeitet beispielsweise als Au Pair oder während eines Praktikums hat, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und kann sich eine allgemeine Erklärung über dein berufliches Abschlusszeugnis anfertigen lassen.
Bei der EU-Zeugniserklärung handelt es sich um ein ergänzendes Dokument zum Originalzeugnis. Hier werden erworbene Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten detailliert und nachvollziehbar dargelegt.
Das Europass-Diplomasupplement (Diplomzusatz)
Hierbei handelt es sich um ein ergänzendes Dokument zum Zeugnis bzw. Abschluss einer Hochschule. Dieses Papier kann angefertigt werden, wenn der Bewerber innerhalb der Europäischen Union studiert hat.
Es ist aber zu beachten, dass diese Dokumente nicht die Originale ersetzt. Hierbei handelt es sich stets um ergänzende Angaben, die die Bewerbung innerhalb Europas vergleichbarer machen soll.
Einer europäischen Bewerbung sind stets die angeforderten Unterlagen (je nach Land und Unternehmen können diese unterschiedlich sein) beizufügen.
Der Europäische Lebenslauf kann bei Bewerbungen hilfreich sein. Meistens erwarten Arbeitgeber allerdings die landestypische Variante. Daher sollte man bei einer Bewerbung genau diese einreichen und den Europäischen Lebenslauf nur nach Aufforderung beifügen.